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Am 1. Januar 1999 ist die "Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen" in Kraft getreten. In den Geltungsbereich dieser auf Initiative des Europarats und der Ständigen Konferenz der Kommunal- und Regionalbehörden Europas (CLRAE) initiierten Vereinbarung gehören in der Bundesrepublik Deutschland die friesische, die dänische und die serbische Sprache, das Romanes der deutschen Sinti und Roma sowie die Regionalsprache Niederdeutsch.

Die Zielsetzung dieser Europäischen Charta lautet: Die in Europa gesprochenen Minderheiten- und Regionalsprachen sollen als bedrohtes europäisches Kulturerbe geschätzt und gefördert werden. Deshalb sind in der Charta verschiedene Standards festgelegt, damit in allen Bereichen des täglichen Lebens der Anspruch erfüllt werden kann, eine Regional- und Minderheitensprache zu benutzen. So sind in dieser Vereinbarung verschiedene Kriterien enthalten und Punkte genannt, die von den Vertragsstaaten für sich festgelegt und angewendet werden.
Die Besonderheit dieser Charta besteht also darin, nicht nur programmatische, sondern eben auch ganz bestimmte Schutzmaßnahmen festzuschreiben. Dabei bestehen Auswahlmöglichkeiten, die es den Unterzeichnerstaaten erlauben, ganz unterschiedliche Merkmale für ihre speziellen Sprachen zu berücksichtigen, wie z.B. die Verbreitung der Sprache, die entsprechende Zahl der Sprecher, auch die Anlehnung an einen sogenannten "Mutterstaat" (z.B. dänische Minderheit in Schleswig-Holstein). Als Regionalsprache im Sinne der Charta ist für die Bundesrepublik das Niederdeutsche angemeldet worden.
Im Teil IV der Charta sind konkrete Bestimmungen enthalten, um ihre Erfüllung zu überwachen. So ist eines der zentralen Kontrollinstrumente die Berichtspflicht der Unterzeichnerstaaten; d.h. die Partner müssen in regelmäßigen Abständen gegenüber der europäischen Ebene über die Umsetzung der Charta berichten. Diese Berichte werden bewertet und entsprechend kommentiert, so daß ein zumindest öffentlicher und moralischer Druck entsteht, die Charta auch zu realisieren.
Das Land Schleswig-Holstein mit seiner mehrsprachigen Tradition verfügt über eine Reihe von erfolgreichen Maßnahmen und Strukturen, die Minderheitensprachen und die Regionalsprache Niederdeutsch zu fördern und zu schützen. Es ist in unserem Land Konsens, daß der Zugang zu einer Kultur über die jeweilige Sprache am erfolgreichsten ist.
Aufgrund dieser langjährigen Erfahrungen hatte die Landesregierung nach umfassender und vertiefter Prüfung bereits 1990 ihre Vorschläge für die Anmeldung abgegeben. Daraufhin erhielt Schleswig-Holstein den Auftrag, die bundesweite Koordinierung für die Minderheitensprache Dänisch und Friesisch sowie für unsere Regionalsprache Niederdeutsch zu übernehmen.
Sehr schnell stellte sich heraus - und es bestand Übereinstimmung im Landtag sowie im "Friesengremium" und im "Beirat Niederdeutsch"-, daß für die drei Sprachen Friesisch, Dänisch und Niederdeutsch nur der Teil III der Charta, d.h. der Abschnitt mit ganz konkreten Fördermaßnahmen, in Frage kam. Der Standard in unserem Land ist so hoch, daß für alle drei Sprachen die zur Anmeldung notwendigen 35 Punkte als erfüllt angesehen werden konnten.
Für die Sprache Romanes lag die Zuständigkeit bei der Bundesregierung. Dabei war es durchaus umstritten, diese Sprache in den Schutzbereich der Charta einzubeziehen, da in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Standards festgestellt werden konnten. Doch auch hier gelang es, Romanes in den Teil II der Charta einzubeziehen, da in einzelnen Ländern auch Bestimmungen aus dem Teil III als erfüllt angesehen werden konnten.
Es besteht in Schleswig-Holstein Einigkeit darüber, daß zwischen der Amtssprache Hochdeutsch und den Regional- und Minderheitensprachen kein Konkurrenzverhältnis besteht. Die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen betont ganz ausdrücklich, daß eine mehrsprachige Lösung angestrebt wird, bei der die einzelnen Sprachen ihren jeweiligen Stellenwert behalten sollen.
In einer Pressekonferenz äußerten sich Anfang Januar die Vertreter der Regional- und Minderheitensprachen sehr zufrieden über das Inkrafttreten der Charta, weil damit die Positionen dieser Sprachen weiter gestärkt werden.
aus: Der Landtag 2/99, S. 14